GoodPhoto Studio und die Corona-Krise

Foto Coronaregeln Fotostudio

Aktuelle Informationen zur Corona-Krise und GoodPhoto Studio

Wir sind für euch da! Buchungen und Fotoshootings unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder möglich.

Update 23.08.2021

Ab sofort gilt die 3G Regelung.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen.
(geimpft, genesen oder getestet)
 
Bitte beachten:
Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein.
 

Update 28.04.2021

Die Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beinhalten für Handwerksbetriebe ab 28.04.2021 Lockerungen. So dürfen Handwerksbetriebe, die bisher unter die strengen Regelungen für Ladengeschäfte gefallen sind, nun wieder inzidenzunabhängig öffnen. Davon sind beispielswese Fotostudios, Schneidereien, Keramiker und Ausbauhandwerker mit ihren Ausstellungsräumen betroffen.
 
Quelle: HWK München

Update 23.04.2021

Da in Regensburg und im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt, sind zur Zeit keine Studiobuchung und Fotoshootings möglich.

Was gilt für Fotostudios?
Fotostudios gelten als inzidenzabhängige Ladengeschäfte. Damit gelten ab 23.04.2021 die folgenden Regelungen.
 
Wie lange gelten diese Einschränkungen?
Die Einschränkungen für Betriebsöffnung und Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis 09.05.2021, 24:00 Uhr.
 
7-Tage-Inzidenz bis einschließlich 50
Fotostudio und alle inzidenzabhängigen Ladengeschäfte dürfen unbeschränkt öffnen.
 
7-Tage-Inzidenz über 50 bis einschließlich 100
Fotostudios und somit alle inzidenzabhängigen Ladengeschäfte dürfen für „click & meet“ öffnen, solange kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde, wie z.B. für Massagepraxen.
 
Für diese Betriebe gelten folgende Hygieneanforderungen:
 
  • Terminreservierung für Kunden zwingend notwendig
  • 40 qm Verkaufsfläche pro Kunde
  • Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen, Personal hingegen nur Community-Masken. Die Maskenpflicht für das Personal besteht im Kassen- und Thekenbereich nicht, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
  • Kontaktdaten der Kunden erheben
  • Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept.
 
7-Tage-Inzidenz über 100 bis einschließlich 150
Fotostudios und somit alle inzidenzabhängigen Ladengeschäfte dürfen für „click & meet“ öffnen, solange kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde, wie z.B. für Massagepraxen.
 
Für diese Betriebe gelten folgende Hygieneanforderungen:
 
  • Terminreservierung für Kunden zwingend notwendig
  • Kunde muss negativen PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest (alle max. 24 Stunden alt) vorweisen (siehe hierzu die Pressemitteilung des StMGP)
    40 qm Verkaufsfläche pro Kunde
  • Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen, Personal hingegen nur Community-Masken. Die Maskenpflicht für das Personal besteht im Kassen- und Thekenbereich nicht, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
  • Kontaktdaten der Kunden erheben
  • Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept.
 
7-Tage-Inzidenz über 150 
Allen inzidenzabhängigen Ladengeschäften ist nur noch click & collect erlaubt.
 
Danach dürfen Kunden telefonisch, per E-Mail oder online bestellte Ware abholen. Für die Abholung darf das Ladengeschäft nicht geöffnet werden, es muss ein Abholschalter unmittelbar am Eingang eingerichtet werden oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden.
 
Das Gesundheitsministerium hat dazu erklärt, dass Kunden auch beispielsweise zu reparierende Waren an einem Abholschalter abgeben dürfen. Es darf jedoch kein Kontakt zwischen Kunden und Personal stattfinden, der über die reine Übergabe der Ware hinausgeht.
 
Es müssen folgende Hygienemaßnahmen beachtet werden:
 
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
  • Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen, Personal hingegen nur Community-Masken. Die Maskenpflicht für das Personal besteht im Kassen- und Thekenbereich nicht, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
  • Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept. Das Konzept muss unter anderem Maßnahmen enthalten, mit dem eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Dies kann beispielsweise durch die Vergabe von Abholterminen erreicht werden.
Was gilt ansonsten für Fotografen?
Fotografen dürfen inzidenzunabhängig folgende Leistungen erbringen:
 
Fotos im Freien
Ein Fotograf darf im Freien Architektur- oder Landschaftsaufnahmen aber auch Fotoshootings von Personen machen. Bei den Fotoshootings dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.
 
Fotos beim Kunden
Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung eines Privatkunden dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.
 
Quelle: HWK München

Update 01.03.2021

Was gilt für Fotostudios?
Fotostudios sind Ladengeschäfte. Damit gelten für sie die oben dargestellten inzidenzabhängigen Regelungen.
 
7-Tage-Inzidenz bis einschließlich 50
Keine Tätigkeitseinschränkungen
 
7-Tage-Inzidenz über 50 bis einschließlich 100
Fotostudios dürfen für „click & meet“ öffnen.
 
7-Tage-Inzidenz über 100
In Fotostudios dürfen von Privatkunden nur Pass- und Bewerbungsfotos gemacht werden. Daneben ist das Fotografieren von professionellen Models weiter möglich. Auch können Fotos von gewerblichen Kunden angefertigt werden, beispielsweise von einem Arzt für dessen Praxis-Homepage.
 
 
Was gilt ansonsten für Fotografen?
Fotografen dürfen inzidenzunabhängig folgende Leistungen erbringen:
 
Fotos im Freien
Ein Fotograf darf im Freien Architektur- oder Landschaftsaufnahmen aber auch Fotoshootings von Personen machen. Bei den Fotoshootings dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.
 
Fotos beim Kunden
Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung eines Privatkunden dürfen aber nur so viele Personen als Gruppe fotografiert werden, wie es die inzidenzabhängige Kontaktbeschränkung zulässt. Der Fotograf wird dabei nicht mitgezählt, da es für ihn die Ausübung seines Berufes darstellt. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander zu beachten.
 
Quelle: HWK München

Update 05.05.2020
Buchungen sind ab sofort wieder möglich! Bitte unser „Corona Schutz- und Hygienekonzep“ einhalten.

  • Bitte beim Eintreten und Aufenthalt im Studio eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (FFP2 Maske empfohlen)
  • Bitte beim Eintreten Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel für die Hände steht jederzeit zur Verfügung.
  • Bei ersten Anzeichen einer Erkältung, Husten/Fieber oder falls du dich nicht Fit fühlst, bitte Termin absagen. Wir finden immer zeitnah einen Ersatztermin für dich.
  • Bitte derzeit ohne Begleitung zum Termin kommen.
  • Die Kundenberatung erfolgt mit einem Mindestabstand.
  • Ein Getränke- & Zeitschriftenservice wird derzeit nicht angeboten.
  • Bargeldzahlung ist weiterhin möglich.

Wir freuen uns auf Euch!

Update 27.04.2020
Nach Rückfragen bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz haben wir die folgenden Information bekommen. „Derzeit gibt es noch keine Informationen darüber, wann und unter welchen Rahmenbedingungen der normale Betrieb in einem Fotostudio wieder aufgenommen werden darf.“
Vorsorglich wurden wir angehalten ein „Corona Schutz- und Hygienekonzept“ für unser Studio zu entwickeln.
Es kann sein, dass es ab dem 04. Mai weitere Regelungen geben wird. Hierzu haben die Ministerpräsidenten der Länder am 30.04. eine Konferenz. Nach einer Pressekonferenz von Herrn Söder wissen wir sicherlich mehr.

Liebe Kunden und Freunde des Hauses,

aufgrund der Corona-Krise haben wir das GoodPhoto Studio bis auf weiteres geschlossen.

Die Einzelheiten und Vorgehensweise, zu den verschiedenen Bereichen zeigen wir nachfolgend auf.

„Gesundheit ist das wertvollste Gut“

Sobald Fotostudios wieder öffnen dürfen und alle Vorsichtsmaßnahmen dazu bekannt sind, werden wir diese schnellstmöglich umsetzten.

Neue Entwicklungen werden wir bei Bedarf hier veröffentlichen.

Wir hoffen, dass wir alle die Krise gut überstehen werden, um schon bald wieder für euch da zu sein.

Bitte haltet euch an die gesetzlichen Vorschriften, passt gut auf euch und eure Familie auf und bleibt vor allem gesund.

Alles Gute euer GoodPhoto Team

Fotostudio Mieter
Alle aktuellen Buchungen und Buchungsanfragen für März und April wurden automatisch von uns storniert. Buchungsanfragen und Termine für Studio-Buchungen ab Mai nehmen wir gerne unter Vorbehalt entgegen.

Fotoshooting im Fotostudio
Alle Angebote und Auftragsbestätigungen von Fotoshootings im Studio behalten ihre Gültigkeit. Die Termine müssen allerdings in die Zukunft verschoben werden. Die Termine werden wir individuell besprechen. Wer sein Fotoshootings stornieren möchte, kann dies formlos und ohne Angabe von Gründen, schriftlich oder per E-Mail.

Veranstaltungen
Auch alle Angebote und Auftragsbestätigungen für Veranstaltungen behalten ihre Gültigkeit. Fotoaufträge von Veranstaltungen die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen, werden automatisch und ohne finanzielle Entschädigungen storniert. Fotoaufträge von Veranstaltungen die verschoben werden können behalten ihre Gültigkeit. Wer seinen Fotoauftrag aufgrund der gegebenen Umstände stornieren möchte kann diese formlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail.

Fotoworkshops, Fotokurse, Modelsharing usw.
Derzeit bieten wir keine eigenen Fotoworkshops an. Geplante Fotoworkshops bzw. Fotokurse von Fotografen und Veranstaltern sind bis auf weiteres abgesagt. Neuer Kurse und Termine werden wir, sobald diese wieder möglich sind, rechtzeitig bekannt geben.

Buchungen von Models
Alle aktuellen Buchungen für Models wurden storniert. Buchungen von Models für die Zukunft sind unter Vorbehalt möglich.

Für Fragen aller Art sind wir weiterhin für euch telefonisch oder per E-Mail da.

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